Ab dem 12. August 2026 gilt in der gesamten Europäischen Union eine neue Verpackungsverordnung, die sogenannte PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40). Sie betrifft praktisch jedes Unternehmen, das Produkte verpackt und in Verkehr bringt. Auch uns.
Wir möchten hier offen erklären, was diese Verordnung für Pitlock bedeutet und warum wir ihre Ziele ausdrücklich unterstützen. Und warum wir trotzdem vorübergehend keine Lieferungen mehr ins EU-Ausland anbieten können, weder an Endkund:innen noch an unsere Fachhändler und Werkstätten.
Worum es bei der PPWR geht
Die PPWR wurde im Rahmen des European Green Deals verabschiedet und verfolgt ein Ziel, das wir vollständig teilen: weniger Verpackungsmüll, bessere Recyclingfähigkeit, mehr Kreislaufwirtschaft. Konkret schreibt die Verordnung unter anderem vor:
- Verpackungen müssen recyclingfähig gestaltet sein
- bestimmte Stoffe (z. B. PFAS) werden beschränkt
- Verpackungen müssen einheitlich gekennzeichnet werden
- Unternehmen, die Verpackungen "in Verkehr bringen", müssen sich registrieren und tragen im Rahmen der sogenannten erweiterten Herstellerverantwortung die Kosten für Sammlung und Entsorgung der Verpackungsabfälle
Der letzte Punkt ist für uns der eigentliche Knackpunkt.
Warum uns das als kleines Unternehmen besonders trifft
PITLOCK ist ein Kleinstunternehmen, wenige Mitarbeitende, überschaubarer Jahresumsatz. Wir produzieren in der EU und liefern seit Jahren europaweit, sowohl direkt an Radfahrer:innen als auch an ein Netzwerk von Fachhändlern und Werkstätten.
Genau hier liegt das Problem: Die PPWR verlangt, dass sich Unternehmen in jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat, in den sie liefern, im dortigen nationalen Verpackungsregister registrieren. Unabhängig davon, ob die Lieferung an einen Endkunden oder an einen Fachhändler geht. Es gibt hierfür keine allgemeine Bagatellgrenze für kleine Unternehmen. Auch wenn wir nur geringe Mengen in ein Land liefern, entsteht die Registrierungspflicht dort trotzdem.
Für ein Unternehmen unserer Größe bedeutet das praktisch:
- eine Registrierung in bis zu 26 verschiedenen Ländern, jeweils nach eigenem nationalem Verfahren
- in Ländern ohne eigene Niederlassung: die Benennung eines Bevollmächtigten vor Ort, der uns dort rechtlich vertritt
- laufende Melde- und Berichtspflichten in jedem dieser Länder
- und das alles mit entsprechenden Kosten, für Registrierung, Bevollmächtigte, Beratung und die Zeit, die wir als kleines Team dafür aufbringen müssten
Das ist ein Verwaltungsaufwand, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu unseren Liefermengen in viele dieser Länder steht. Manche unserer EU-Märkte sind für uns wirtschaftlich bedeutend, andere machen einen sehr überschaubaren, teils niedrigen dreistelligen Umsatz aus. Die rechtlichen Pflichten wären in beiden Fällen aber identisch.
Was wir jetzt tun
Um auf der sicheren Seite zu sein und keine Pflichten zu verletzen, die wir aktuell nicht seriös erfüllen können, haben wir den Versand ins EU-Ausland vorübergehend ausgesetzt, sowohl für Einzelkund:innen als auch für unsere Handelspartner. Das ist keine Entscheidung, die wir leichtfertig getroffen haben, gerade weil viele unserer Fachhändler und Kund:innen im europäischen Ausland uns seit Jahren treu sind.
Wir prüfen aktuell Land für Land, wo eine Registrierung wirtschaftlich sinnvoll und organisatorisch machbar ist, und wo nicht. Es ist gut möglich, dass wir die Lieferung in einzelne, für uns wichtige Länder wieder aufnehmen, sobald die dortige Registrierung geklärt ist. Auch wenn das für andere Länder länger dauern oder ggf. gar nicht passieren wird.
Was uns wichtig ist
Wir möchten an dieser Stelle klar sagen: Wir haben nichts gegen die Ziele der PPWR. Weniger Verpackungsmüll, bessere Recyclingfähigkeit, mehr Verantwortung von Herstellern für die Entsorgung ihrer Verpackungen, das sind Ziele, die wir unterstützen und die auch zu unserem eigenen Selbstverständnis passen, seit über 30 Jahren langlebige, reparierbare Produkte statt Wegwerfware anzubieten.
Was uns vor Probleme stellt, ist nicht das Ziel der Verordnung, sondern die praktische Umsetzung für kleine Unternehmen: eine Registrierungspflicht in bis zu 26 Ländern, ohne Erleichterung für geringe Mengen, mit entsprechenden Kosten und Verwaltungsaufwand in jedem einzelnen Land. Für ein Team unserer Größe ist das kurzfristig schlicht nicht seriös zu stemmen.
Wir bleiben dran, informieren hier weiter über den Stand der Dinge und hoffen, bald wieder mehr Länder beliefern zu können.
Sie sind im europäischen Ausland? Melden Sie sich gerne bei uns
Auch wenn der Versand aktuell pausiert: Wenn Sie in einem anderen EU-Land sind und Fragen zu einem bestehenden Pitlock-Set haben, ein Ersatzteil, einen Codeverlust oder etwas anderes, das nicht am Versand hängt, schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir schauen uns jede Anfrage individuell an und sagen Ihnen ehrlich, was aktuell möglich ist und was (noch) nicht.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt unsere aktuelle unternehmerische Einschätzung und ersetzt keine Rechtsberatung. Er basiert auf einer ersten rechtlichen Einschätzung, die uns unsere IHK zur Verfügung gestellt hat, sowie auf den Leitlinien der EU-Kommission zur Verordnung (EU) 2025/40. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Zur Strukturierung und zum Lektorat dieses Artikels haben wir KI eingesetzt.